Vereinsmeisterschaft 2014

Zur Vereinsmeisterschaft 2014 zählten folgende Schiessanlässe:
Obligatorisches Bundesprogramm
Feldschiessen
Sektionsmeisterschaft
Bezirksverbandsschiessen Kölliken
Schorüti-Schiessen Kölliken
Fahnenweihschiessen SG Wiliberg
3 Eidgenossen-Gedenkschiessen Melchtal
Herbstschiessen Diemtigen
Winterschiessen Kölliken
Bestes Werbeschiessen



Rangliste:

RangNameTrefferquoteRangpunkte
1.Furrer Josef88.90%762.587
2.Matter Kurt88.79%761.813
3.Ernst Dieter89.33%760.660
4.Hochuli Norbert87.86%751.470
5.Matter Bruno87.47%749.213
6.Joller Renato89.82%746.044
7.Kyburz Patrick88.64%742.443
8.Burgherr Heinz91.84%742.184
9.Pasinelli Tino90.47%730.351
10.Burgherr Sonja85.77%721.421
11.Bleiker Ruedi85.46%720.000
12.Leuenberger Beni85.56%716.193
13.Leuenberger Hans84.73%714.316
14.Lüscher Rudolf81.12%707.051
15.Wälty Jürg78.48%669.000




Reglement zur Vereinsmeisterschaft


1.Der MSV führt jedes Jahr eine Vereinsmeisterschaft durch. Dazu zählen 10 Schiessen.
2.Teilnahmeberechtigt sind alle Schützinnen und Schützen, die beim MSV lizenziert sind und den Jahresbeitrag bezahlt haben, sowie alle Jungschützen.
3.Es wird für alle Waffen nur eine Rangliste erstellt.
4.Dieser Punkt wird gerade überarbeitet...
5.Stgw57-Schützen ohne Ringkorn erhalten beim Obligatorisch und Feldschiessen je 2 Punkte Zuschlag auf das geschossene Resultat.
6.Für die Rangierung zählen die 7 besten Resultate. Schützinnen und Schützen mit weniger besuchten Schiessen werden nicht rangiert.
7.Als Preisgeld stellt die MSV-Vereinskasse einen angemessenen Betrag zur Verfügung. Dieser muss von der Generalversammlung jährlich genehmigt werden.
8.Die Auszahlung erfolgt in bar, jeweils an der GV des folgenden Jahres.
9.Zur Vereinsmeisterschaft zählen immer:
- Obligatorisches Bundesprogramm
- Eidgenössisches Feldschiessen
- Sektionsmeisterschaft
- Bezirksverbandschiessen
- Schorütischiessen
- Das beste Resultat aus den Werbeschiessen
Die 4 weiteren Schiessen werden durch den Vorstand bestimmt.
10.Dieses Reglement gilt ab 12. März 2011 und kann nur durch die Generalversammlung geändert oder ausser Kraft gesetzt werden.