Vereinsmeisterschaft 2015

Zur Vereinsmeisterschaft 2015 zählten folgende Schiessanlässe:
Obligatorisches Bundesprogramm
Feldschiessen
Sektionsmeisterschaft
Bezirksverbandsschiessen Kölliken
Schorüti-Schiessen Kölliken
Brestenegg-Schiessen SG Rohr in Buchs
Vereinsstich Eidg. Schützenfest Raron
Jubiläumsschiessen 150 Jahre FSG Künten in Bremgarten
Chlausen-Schiessen in Balsthal
Bestes Werbeschiessen



Rangliste

RangNameTrefferquoteRangpunkte
1.Zimmerli Trudi90.54%767.077
2.Joller Renato92.79%766.143
3.Furrer Josef89.78%763.179
4.Ernst Dieter88.90%757.490
5.Matter Kurt87.62%753.014
6.Kyburz Patrick89.00%745.987
7.Leuenberger Hans88.71%745.982
8.Pasinelli Tino91.40%745.023
9.Schulz Eric88.05%740.807
10.Burgherr Heinz91.22%738.582
11.Hochuli Norbert85.19%732.649
12.Burgherr Sonja86.62%727.974
13.Lüscher Rudolf81.92%713.671
14.Bracher Christoph84.33%709.316
15.Bleiker Hansruedi83.54%706.263
16.Stiefel Peter83.59%704.930
17.Wälty Jürg77.58%664.000




Reglement zur Vereinsmeisterschaft


1.Der MSV führt jedes Jahr eine Vereinsmeisterschaft durch. Dazu zählen 10 Schiessen.
2.Teilnahmeberechtigt sind alle Schützinnen und Schützen, die beim MSV lizenziert sind und den Jahresbeitrag bezahlt haben, sowie alle Jungschützen.
3.Es wird für alle Waffen nur eine Rangliste erstellt.
4.Dieser Punkt wird gerade überarbeitet...
5.Stgw57-Schützen ohne Ringkorn erhalten beim Obligatorisch und Feldschiessen je 2 Punkte Zuschlag auf das geschossene Resultat.
6.Für die Rangierung zählen die 7 besten Resultate. Schützinnen und Schützen mit weniger besuchten Schiessen werden nicht rangiert.
7.Als Preisgeld stellt die MSV-Vereinskasse einen angemessenen Betrag zur Verfügung. Dieser muss von der Generalversammlung jährlich genehmigt werden.
8.Die Auszahlung erfolgt in bar, jeweils an der GV des folgenden Jahres.
9.Zur Vereinsmeisterschaft zählen immer:
- Obligatorisches Bundesprogramm
- Eidgenössisches Feldschiessen
- Sektionsmeisterschaft
- Bezirksverbandschiessen
- Schorütischiessen
- Das beste Resultat aus den Werbeschiessen
Die 4 weiteren Schiessen werden durch den Vorstand bestimmt.
10.Dieses Reglement gilt ab 12. März 2011 und kann nur durch die Generalversammlung geändert oder ausser Kraft gesetzt werden.