Vereinsmeisterschaft 2017

Zur Vereinsmeisterschaft 2017 zählten folgende Schiessanlässe:
Obligatorisches Bundesprogramm
Feldschiessen
Sektionsmeisterschaft
Bezirksverbandsschiessen Kölliken
Schorüti-Schiessen Kölliken
32. Frühlingsschiessen SV Eggerstanden
Vereinsstich Aargauer Kantonalschützenfest
29. Häbnischiessen SG Seon
14. Winterschiessen FSG Beinwil/Freiamt
Bestes Werbeschiessen



Rangliste

RangNameTrefferquoteRangpunkte
1.Kyburz Patrick92.97%784.966
2.Zimmerli Trudi91.03%775.817
3.Joller Renato93.03%772.515
4.Ernst Dieter88.78%754.258
5.Burgherr Sonja87.82%740.205
6.Leuenberger Hans87.82%738.220
7.Furrer Josef84.27%735.495
8.Bleiker Hansruedi86.34%732.715
9.Stiefel Peter85.82%728.417
10.Pasinelli Tino89.54%725.203
11.Burgherr Heinz89.93%723.076
12.Hochuli Norbert83.38%717.842
13.Bless Manuel76.65%695.948
14.Wälty Jürg81.14%694.110
15.Wälty Daniel82.18%692.825
16.Locher Manuela79.46%683.579



Reglement zur Vereinsmeisterschaft


1.Der MSV führt jedes Jahr eine Vereinsmeisterschaft durch. Dazu zählen 10 Schiessen.
2.Teilnahmeberechtigt sind alle Schützinnen und Schützen, die beim MSV lizenziert sind und den Jahresbeitrag bezahlt haben, sowie alle Jungschützen.
3.Es wird für alle Waffen nur eine Rangliste erstellt.
4.Dieser Punkt wird gerade überarbeitet...
5.Stgw57-Schützen ohne Ringkorn erhalten beim Obligatorisch und Feldschiessen je 2 Punkte Zuschlag auf das geschossene Resultat.
6.Für die Rangierung zählen die 7 besten Resultate. Schützinnen und Schützen mit weniger besuchten Schiessen werden nicht rangiert.
7.Als Preisgeld stellt die MSV-Vereinskasse einen angemessenen Betrag zur Verfügung. Dieser muss von der Generalversammlung jährlich genehmigt werden.
8.Die Auszahlung erfolgt in bar, jeweils an der GV des folgenden Jahres.
9.Zur Vereinsmeisterschaft zählen immer:
- Obligatorisches Bundesprogramm
- Eidgenössisches Feldschiessen
- Sektionsmeisterschaft
- Bezirksverbandschiessen
- Schorütischiessen
- Das beste Resultat aus den Werbeschiessen
Die 4 weiteren Schiessen werden durch den Vorstand bestimmt.
10.Dieses Reglement gilt ab 12. März 2011 und kann nur durch die Generalversammlung geändert oder ausser Kraft gesetzt werden.