Vereinsmeisterschaft 2016

Zur Vereinsmeisterschaft 2016 zählten folgende Schiessanlässe:
Obligatorisches Bundesprogramm
Feldschiessen
Sektionsmeisterschaft
Bezirksverbandsschiessen Kölliken
Schorüti-Schiessen Kölliken
Sodhubelschiessen SG Safenwil
Hans Roth-Schiessen SG Wiedlisbach
Winterhalden- und Hombergschiessen SG Zetzwil
Winterschiessen MSV Kölliken
Bestes Werbeschiessen



Rangliste

RangNameTrefferquoteRangpunkte
1.Kyburz Patrick93.11%782.259
2.Joller Renato94.32%779.091
3.Pasinelli Tino93.68%763.950
4.Zimmerli Trudi88.30%754.314
5.Burgherr Heinz92.18%753.582
6.Hochuli Norbert87.89%751.601
7.Ernst Dieter86.78%740.727
8.Furrer Josef85.21%739.468
9.Burgherr Sonja86.36%725.671
10.Leuenberger Hans85.91%725.140
11.Stiefel Peter84.75%722.004
12.Wälty Daniel82.99%705.408
13.Lüscher Rudolf79.53%696.253
14.Wälty Jürg76.32%655.368




Reglement zur Vereinsmeisterschaft


1.Der MSV führt jedes Jahr eine Vereinsmeisterschaft durch. Dazu zählen 10 Schiessen.
2.Teilnahmeberechtigt sind alle Schützinnen und Schützen, die beim MSV lizenziert sind und den Jahresbeitrag bezahlt haben, sowie alle Jungschützen.
3.Es wird für alle Waffen nur eine Rangliste erstellt.
4.Dieser Punkt wird gerade überarbeitet...
5.Stgw57-Schützen ohne Ringkorn erhalten beim Obligatorisch und Feldschiessen je 2 Punkte Zuschlag auf das geschossene Resultat.
6.Für die Rangierung zählen die 7 besten Resultate. Schützinnen und Schützen mit weniger besuchten Schiessen werden nicht rangiert.
7.Als Preisgeld stellt die MSV-Vereinskasse einen angemessenen Betrag zur Verfügung. Dieser muss von der Generalversammlung jährlich genehmigt werden.
8.Die Auszahlung erfolgt in bar, jeweils an der GV des folgenden Jahres.
9.Zur Vereinsmeisterschaft zählen immer:
- Obligatorisches Bundesprogramm
- Eidgenössisches Feldschiessen
- Sektionsmeisterschaft
- Bezirksverbandschiessen
- Schorütischiessen
- Das beste Resultat aus den Werbeschiessen
Die 4 weiteren Schiessen werden durch den Vorstand bestimmt.
10.Dieses Reglement gilt ab 12. März 2011 und kann nur durch die Generalversammlung geändert oder ausser Kraft gesetzt werden.